Unsere Philosophie

Unser wichtigstes Anliegen ist, den Pongauerinnen und Pongauern die Zweck- und Sinnhaftigkeit von Maßnahmen der kommunalen Abfallwirtschaft möglichst auf Basis vernunftgeleiteter Zustimmung näher zu bringen.
„Nur was man gerne tut, tut man in Freiheit!“ Die Stärkung der Eigenverantwortung ist auch darunter gemeint.

Dabei wollen wir uns um die „Bewusstwerdung“ bemühen, dass der Begriff „Abfall“ ein rein abstrakter ist und es sich hierbei im physikalisch-praktischen Sinn um ein Gemisch von Stoffen handelt, deren man sich entledigen will, die aber durch die Begrifflichkeit Abfall keine Veränderung ihrer Stofflichkeit in Bezug auf deren Fähigkeit zum Recycling, der Wiederverwertung oder eben der möglichst ökologisch vertretbaren Entsorgung erfahren. Abfall ist Stoff und soll stoffgerecht behandelt werden.

Dies geht aber nur, wenn dies jedem einzelnen klar wird und er bereit ist, seine Abfallstoffe so zu trennen und bereitzustellen, dass oben gesagtes möglich wird. Bleiben die zu entledigenden Stoffe zusammengemischt entsteht kaum trennbarer Mist, den man nur mehr entsorgen kann.

Organe des AWV

100%

für unsere Zukunft

BGM. Bernhard Weiss, Pfarrwerfen

BGM. Bernhard Weiss, Pfarrwerfen

Obmann des Verbandes

BGM. Manfred Brugger, St. Veit IM Pongau

BGM. Manfred Brugger, St. Veit IM Pongau

Obmann Stellvertreter

BGM. Hansjörg Obinger, Bischofshofen

BGM. Hansjörg Obinger, Bischofshofen

1. Vorstandsmitglied

BGM. Thomas Oberreiter, Flachau

BGM. Thomas Oberreiter, Flachau

2. Vorstandsmitglied

BGM. Dr. Hubert Stock, Werfen

BGM. Dr. Hubert Stock, Werfen

3. Vorstandsmitglied

BGM. Eveline Huber, St. Johann im Pongau

BGM. Eveline Huber, St. Johann im Pongau

Koopiertes Mitglied

BGM. Johannes Schlager, St. Martin am Tennengebirge

BGM. Johannes Schlager, St. Martin am Tennengebirge

1. Rechnungsprüfer

BGM. Bernhard Schachner, Dorfgastein

BGM. Bernhard Schachner, Dorfgastein

2. Rechnungsprüfer

ing. hannes macho

ing. hannes macho

Geschäftsführer

Reinhard Radacher

Abfallberater und Gefahrengutbeauftragter der Gemeinden

Organisation des Verbandes

Der AWV Pongau ist ein Gemeindeverband konstituiert nach dem Sbg. Gemeindeverbändegesetzt. Er handelt statutengemäß im Sinne der Mitgliedsgemeinden. Bezüglich der Abfallbehandlung besteht für die Mitgliedsgemeinden Zwangsmitgliedschaft. Seine zentrale Aufgabe gem. S-AWG ist die Behandlung aller Siedlungsabfälle sicherzustellen und Gemeinden ohne eigenen Abfallberater die Abfallberatung anzubieten.

Obmann: Bgm. Bernhard Weiß.
Ihm obliegt die Repräsentation des Verbandes. Er beruft Vorstands- und Verbandsversammlungs-sitzungen ein. Übernimmt den Vorsitz in den Gremien. Überwacht die Geschäftsführung. Ist mit der Geschäftsführung und/oder dem Obstv. Zeichnungsberechtigter des AWV.

ObmStv.: Bgm. Manfred Brugger.
Übernimmt die Obmannschaft des AWV im Falle einer Vakanz oder Verhinderung des Obmannes. Ist zusammen mit dem Obmann und oder der Geschäftsführung zeichnungsberech-tigter des AWV. Sonst ist dieser Mitglied des Vorstandes.

Vorstand: Mitglieder siehe oben.
Ist das Exekutivorgan des Verbandes und setzt Beschlüsse der Verbandsversammlung um.
Ferner bespricht und plant dieser weitere Vorhaben, legt der Verbandsversammlung Vorschläge und Empfehlungen zur Beschlussfassung vor. Überwacht die Geschäftsführung

Geschäftsführung:
Wird vom Vorstand beauftragt und setzt Beschlüsse desselben, wie der Verbandsversammlung um. Berichtet an den Vorstand und der Verbandsversammlung und legt Vorschläge an beide Gremien. Ist Zeichnungsberechtigter und Bevollmächtigter des AWV

Abfallberater:
setzt kommunale Abfallwirtschaft vor Ort um, beaufsichtigt die Problemstoff- und EAG Sammlungen in den Recyclinghöfen, erteilt Anleitungen und Beratung an die Mitarbeiter des Recyc-linghofes und berät und unterweist dort auch Abfallbringer.

Gefahrengutbeauftragter für die Gemeinden:
Verantwortlicher für die ordnungsgemäße Lagerung von Gefährlichen Abfällen in den Recyclinghöfen und deren Bereitstellung für den sicheren Abtransport. Er handelt im Auftrag der jeweiligen Gemeinde und erteilt von den Mitarbeitern im Recyclinghof zu befolgende Anordnungen.

Verbandsversammlung
Diese besteht prinzipiell aus den Bürgermeistern aller Pongauer Gemeinden. Der Bürgermeister kann sich auch durch einen gewählten Mandatar vertreten lassen.
Der Verbandsversammlung obliegen Beschlussfassungen von Vorschlägen und Empfehlungen des Vorstandes und oder der Geschäftsführung. Erörterung und Beschlussfassung weiterer Vorhaben oder Beauftragungen an den Vorstand.
Der Verbandsversammlung obliegt die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung

Alle Organe des Verbandes werden alle fünf Jahre im Modus der Gemeindevertretungswahlen bestellt.